Betreuung von „8 bis 14“

Mit dem Programm - Schule von acht bis eins – hat die Landesregierung 1996 die verlässliche Halbtagsschule in den Grundschulen eingeführt. Dadurch können Familien, besonders berufstätige Mütter und Alleinerziehende, sich auf eine täglich gleichbleibende Schulzeit verlassen. Die Betreuungseinrichtung am Standort in Grevenbrück besteht seit August 1996. Träger der Einrichtung ist der Förderverein der Schule.

Die Landesregierung unterstützt dieses Projekt mit jährlich 12.000,00 € (4.000 € pro Gruppe), die Eltern bezahlen eine monatlichen Beitrag von 19 € für jedes Kind. Die Personalkosten und Bastel-/Spielmaterial werden mit diesem Geld finanziert. In den letzten Schuljahren nahm der Wunsch zur Teilnahme an der Betreuung stetig zu.  Einige Kinder besuchen die Gruppe seit 2 oder 3 Jahren, so dass sich eine feste Gemeinschaft gebildet hat, in die jedes Jahr neue Kinder integriert werden können.

In ihrer unterrichtsfreien Zeit kommen die zur Betreuung angemeldeten Kinder in die von der Grundschule zur Verfügung gestellten Klassenräume (Betreuungsräume).

Die Bereiche sind verschieden eingeteilt, so dass die Jungen und Mädchen frei entscheiden können, womit sie sich beschäftigen möchten. Die Kinder haben die Möglichkeit, in einer Bauecke mit Lego, Holzeisenbahn oder Baumaterial zu spielen, in einer Kuschelecke zu lesen, in der Bastelecke zu malen und zu basteln, werken, „toben“ oder Gesellschaftsspiele zu machen.

In einem zusätzlichen Raum können die Kinder auch ihre Hausaufgaben erledigen, die Betreuung versteht sich aber nicht als Hausaufgabenhilfe.

Seit dem Schuljahr 2014 /15 wurde in unserer Schule die Möglichkeit geschaffen, auch den Raum der „Lernwerkstatt“ mit zu nutzen. Hier werden nun weitere Spielmöglichkeiten, oder „handwerkliche“ Aktivitäten wie „Nähen“ angeboten.

In Kooperation mit der OT Grevenbrück (Jörg Specht) bieten wir einmal wöchentlich eine Holz-AG an.
2018 wurde von dieser AG ein großes Insektenhotel für den Schulhof gebaut. 

An verschiedenen Tagen der Woche besteht die Möglichkeit, die Turnhalle zu nutzen oder zum Kochen in die benachbarte Förderschule zu gehen.

 

Organisation

  • Die Betreuungsgruppe bleibt zur Gewährleistung der Aufsicht, von zeitweiligen Ausnahmen abgesehen, (Pause, Toilettengang) immer zusammen.
  • Anhand einer Liste überprüfen die Betreuungskräfte, welche Kinder in welcher Zeit an der Betreuung teilnehmen.
  • Die Betreuung findet in den dafür vorgesehenen Räumen statt. Spielen auf dem Schulhof, die Benutzung der Turnhalle oder Gänge in die Schulumgebung sind möglich.
  • Unternimmt die Betreuungsgruppe einen „Unterrichtsgang“, ist dies bei der Schulleiterin schriftlich anzumelden.
  • Die Betreuungskräfte sind für die Ordnung / Gestaltung des Betreuungsraumes verantwortlich.
  • Wenn Betreuungskinder vor Ende der Betreuungszeit nach Hause gehen sollen, muss eine schriftliche oder mündliche Abmeldung der Erziehungsberechtigten vorliegen.
  • Bei dauerndem oder schwerwiegendem Fehlverhalten einzelner Kinder tritt ein Katalog von Maßnahmen in Kraft, der mit der Schulleitung abgesprochen werden muss.
    (Ermahnung, Benachrichtigung der Eltern, zeitweiliger Ausschluss von der Betreuung ...)
  • Für Bastelmaterial oder Lebensmittel können die Betreuungskräfte eine freiwillige Umlage einsammeln, ohne deren Zahlung besteht kein Anspruch auf Nutzung des Materials, etc.
  • Die Tätigkeiten während der Betreuungszeit sollten sowohl innerhalb eines Morgens, als auch innerhalb einer Schulwoche abwechselnd sein.
  • Die Betreuungskräfte sprechen einen pädagogischen Rahmenplan für die inhaltliche Ausgestaltung der Betreuung regelmäßig untereinander ab,
  • Die Betreuungsgruppe hat nicht die Funktion der Erweiterung der Unterrichtszeit durch ergänzendes Übungsmaterial.
  • Die Betreuungsgruppe versteht sich nicht als Hausaufgabenhilfe. Die Betreuungskinder dürfen ihre Hausaufgaben prinzipiell selbstständig erledigen, punktuelle Hilfe durch die Betreuungskräfte ist erlaubt. Es ist jedoch Zurückhaltung geboten, wenn Kinder die Lerninhalte offensichtlich nicht verstanden haben.

 

Inhaltliche Schwerpunkte der Betreuung

  • das individuelle Ruhe- und Entspannungsbedürfnis der Kinder wird berücksichtigt
  • gemeinsame kreative Aktivitäten
  • gemeinsames Spiel
  • singen, tanzen
  • Spiele im Freien
  • Turnhallenbenutzung (wenn organisatorisch möglich)
  • gemeinsames Frühstücken/ Kochen (Benutzung der Küche der Förderschule nach Absprache)
  • gemeinsame Gänge in die Schulumgebung
  • Benutzung des „Grünen Klassenzimmers“
  • Benutzung des Leseraumes „Insel der Träume“
  • Basteln, Werken, textiles Gestalten evtl. nach jahreszeitlichem/ pädagogischem Schwerpunkt
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